Weitere Entscheidung unten: VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020

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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 46/20.VB-3   

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https://dejure.org/2020,28486
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 46/20.VB-3 (https://dejure.org/2020,28486)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.09.2020 - VerfGH 46/20.VB-3 (https://dejure.org/2020,28486)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. September 2020 - VerfGH 46/20.VB-3 (https://dejure.org/2020,28486)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 11/19

    Unstatthafte Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 46/20
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters, der auch bei der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 3, m. w. N.).

    Darüber hinausgehende Möglichkeiten der Abänderung eigener Entscheidungen durch den Verfassungsgerichtshof hat der Gesetzgeber nicht vor-gesehen (VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 6).

    Nach der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht vielmehr ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegensteht (VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 6).

    Ob hiervon abweichend die Gegenvorstellung in besonders gelagerten Ausnahme-konstellationen zur Vermeidung groben prozessualen Unrechts beziehungsweise die Anhörungsrüge bei der Geltendmachung von Verletzungen des verfassungs-rechtlichen Anspruches auf rechtliches Gehör in Betracht kommen können (vgl. hierzu VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 7, m. w. N.), kann hier offen bleiben, weil entscheidungserhebliche Gehörsverletzungen oder sonstige Verletzungen des Prozessrechts weder dargelegt noch sonst ersichtlich sind.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 64/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Es wäre offensichtlich unzulässig, weil die vorgebrachten Umstände, soweit sie überhaupt nachvollziehbar sind, weitgehend spekulativer Art sind und schon deshalb gänzlich ungeeignet wären, die Besorgnis der Befangenheit zur begründen (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 22. September 2020 - VerfGH 46/20.VB-3, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2018 - 1 BvR 956/18, juris, Rn. 3).

    In einem solchen Fall darf die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ebenfalls unter Mitwirkung der abgelehnten Richter getroffen werden (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 22. September 2020 - VerfGH 46/20.VB-3, juris, Rn. 5).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 60/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Es wäre offensichtlich unzulässig, weil die vorgebrachten Umstände, soweit sie überhaupt nachvollziehbar sind, weitgehend spekulativer Art sind und schon deshalb gänzlich ungeeignet wären, die Besorgnis der Befangenheit zur begründen (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 22. September 2020 - VerfGH 46/20.VB-3, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2018 - 1 BvR 956/18, juris, Rn. 3).

    In einem solchen Fall darf die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ebenfalls unter Mitwirkung der abgelehnten Richterin getroffen werden (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 22. September 2020 - VerfGH 46/20.VB-3, juris, Rn. 5).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 45/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Es wäre offensichtlich unzulässig, weil die vorgebrachten Umstände, soweit sie überhaupt nachvollziehbar sind, weitgehend spekulativer Art sind und schon deshalb gänzlich ungeeignet wären, die Besorgnis der Befangenheit zur begründen (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 22. September 2020 - VerfGH 46/20.VB-3, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2018 - 1 BvR 956/18, juris, Rn. 3).

    In einem solchen Fall darf die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ebenfalls unter Mitwirkung der abgelehnten Richterin getroffen werden (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 22. September 2020 - VerfGH 46/20.VB-3, juris, Rn. 5).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 57/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Es wäre offensichtlich unzulässig, weil die vorgebrachten Umstände, soweit sie überhaupt nachvollziehbar sind, weitgehend spekulativer Art sind und schon deshalb gänzlich ungeeignet wären, die Besorgnis der Befangenheit zur begründen (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 22. September 2020 - VerfGH 46/20.VB-3, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2018 - 1 BvR 956/18, juris, Rn. 3).

    In einem solchen Fall darf die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ebenfalls unter Mitwirkung der abgelehnten Richterin getroffen werden (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 22. September 2020 - VerfGH 46/20.VB-3, juris, Rn. 5).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 47/21

    "Einspruch" gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

    Nach der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht vielmehr ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegensteht (VerfGH NRW, Beschluss vom 22. September 2020 - VerfGH 46/20.VB-3, juris, Rn. 9).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 105/20

    Eingabe gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

    Nach der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht vielmehr ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegensteht (VerfGH NRW, Beschluss vom 22. September 2020 - VerfGH 46/20.VB-3, juris, Rn. 9).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.05.2021 - VerfGH 195/20

    Verfassungsbeschwerde gegen einen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens

    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter nach § 15 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG, die auch bei der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen sind (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 3, und vom 22. September 2020 - VerfGH 46/20.VB-3, juris, Rn. 5).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 200/20

    Rechtsbehelf gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

    Nach der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht vielmehr ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegensteht (VerfGH NRW, Beschluss vom 22. September 2020 - VerfGH 46/20.VB-3, juris, Rn. 9).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 42/21

    "Einspruch" gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

    Nach der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht vielmehr ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegensteht (VerfGH NRW, Beschluss vom 22. September 2020 - VerfGH 46/20.VB-3, juris, Rn. 9).
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Rechtsprechung
   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 46/20.VB-3   

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https://dejure.org/2020,18139
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 46/20.VB-3 (https://dejure.org/2020,18139)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.06.2020 - VerfGH 46/20.VB-3 (https://dejure.org/2020,18139)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Juni 2020 - VerfGH 46/20.VB-3 (https://dejure.org/2020,18139)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.04.2019 - VerfGH 2/19

    Beschluss Individualverfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 46/20
    Dies gilt auch, soweit es um die Auslegung und Anwendung materiellen Bundesrechts im Rahmen der Prüfung der für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erforderlichen hinreichenden Aussicht auf Erfolg im Sinne des § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO geht (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 30. April 2019 - VerfGH 2/19.VB-2, NVwZ 2019, 1511 = juris, Rn. 15).

    b) Soweit der Beschwerdeführer der Sache nach ein von der materiellen Rechtsanwendung zu unterscheidendes verfassungswidriges Überspannen der Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 30. April 2019 - VerfGH 2/19.VB-2, NVwZ 2019, 1511 = juris, Rn. 21 ff.) geltend macht, genügt seine Verfassungsbeschwerde nicht den Begründungsanforderungen des § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 53 Abs. 1 und § 55 Abs. 4 VerfGHG.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.03.2020 - VerfGH 14/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße wegen einer

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 46/20
    Es fehlt jedenfalls die erforderliche hinreichende Auseinandersetzung mit den jeweils für die Ablehnung der Prozesskostenhilfe maßgeblichen Erwägungen des Landgerichts und des Oberlandesgerichts (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 31. März 2020 - VerfGH 14/20.VB-1, juris, Rn. 6).

    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, aufgrund einer bloßen Erwähnung eines Grundrechts oder grundrechtsgleichen Rechts in der Verfassungsbeschwerdeschrift in den dieser Schrift beigefügten Anlagen nach möglichen Verletzungen dieses Rechts zu suchen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 31. März 2020 - VerfGH 14/20.VB-1, juris, Rn. 8).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.10.2019 - VerfGH 36/19

    Verfassungsbeschwerde betreffend die zivilrechtliche Regelung eines

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 46/20
    Damit rügt er eine unrichtige Anwendung materiellen bundesrechtlichen Zivilrechts (vgl. hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast VerfGH NRW, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - VerfGH 36/19.VB-3, juris, Rn. 2).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 73/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die in einem Zivilverfahren nach beiderseitiger

    Vorliegend rügt der Beschwerdeführer nicht eine fehlerhafte Anwendung von Prozessrecht, sondern einen Verstoß gegen materiell-rechtliche Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, mithin des materiellen Bundesrechts (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 30. Juni 2020 - VerfGH 46/20.VB-3, juris, Rn. 4, und - VerfGH 84/20.VB-1, juris, Rn. 7).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 51/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für ein

    Der Überprüfung des Verfassungsgerichtshofs entzogen ist mit Rücksicht auf § 53 Abs. 2 VerfGHG allerdings die vom Oberlandesgericht unternommene inzidente Prüfung des materiellen Bundesrechts im Rahmen des Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Aussicht auf Erfolg des § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 30. April 2019 - VerfGH 2/19.VB-2, juris, Rn. 15, und vom 30. Juni 2020 - VerfGH 46/20.VB-3, juris, Rn. 4).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 124/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer wegen Verletzung des

    Der Beschwerdeführer rügt hier die Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch das Gericht nicht aufgrund einer solchen fehlerhaften Anwendung des Prozessrechts, sondern bei Auslegung und Anwendung des § 823 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, mithin des materiellen Bundesrechts (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 30. Juni 2020 - VerfGH 46/20.VB-3 -, juris, Rn. 4, und - VerfGH 84/20.VB-1 -, juris, Rn. 7).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.07.2020 - VerfGH 41/20

    Verfassungsbeschwerde wegen des Aufrechterhaltens der Pflicht des Betroffenen zum

    Der Beschwerdeführer erfüllt seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Begründung der Verfassungsbeschwerde nicht dadurch, dass er verfahrensleitende Schriftsätze und beanstandete gerichtliche Entscheidungen in seine Verfassungsbeschwerde hineinkopiert und insoweit das Herausfiltern der für die Überprüfung der behaupteten Rechtsverletzung relevanten Umstände dem Verfassungsgerichtshof überlässt (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 31. März 2020 - VerfGH 14/20.VB-1, juris, Rn. 8, vom 16. Juni 2020 - VerfGH 69/19.VB-1, juris, Rn. 7, und vom 30. Juni 2020 - VerfGH 46/20.VB-3, juris, Rn. 7; BVerfG, Beschluss vom 20. März 2012 - 2 BvR 1382/09, BVerfGK 19, 362 = juris, Rn. 5, m. w. N.).
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